Antragsteller für ein Reisevisum für den Iran müssen eine gültige Versicherungspolice ausarbeiten und diese zusammen mit ihren Dokumenten zur Beantragung des Visums einreichen.
Gemäß dem Beschluss des Ministerrats der Islamischen Republik Iran ist die Erteilung von Visa für ausländische Staatsangehörige, die eine Einreise in das Land beantragen, sowie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von im Land ansässigen ausländischen Staatsangehörigen davon abhängig, dass „eine Unfall- und Krankenversicherung einer von der Zentralen Versicherungsgesellschaft der Islamischen Republik Iran zugelassenen Versicherungsgesellschaft“ (einschließlich Krankenhäusern) vorliegt.
Wenn es keinen Vertreter einer iranischen Versicherungsgesellschaft gibt, ist auch eine gültige internationale Versicherungspolice akzeptabel. Wenn der Antragsteller außerdem ohne Versicherung in das Land einreist, muss er an den Einreiseorten (z. B. Flughäfen) eine gültige Versicherung abschließen. Beachten Sie, dass die Kosten für den Abschluss einer Versicherung an den Einreiseorten mit einer (iranischen) Bankkarte bezahlt werden müssen und die Ausstellung der Versicherung möglicherweise Zeit am Flughafen erfordert.
Es ist auch zu beachten, dass viele Hotels, Geschäfte und Handelsunternehmen im Iran keine außerhalb des Iran ausgestellten Kreditkarten akzeptieren und dass für die Überweisung von Bargeld gemäß den Zoll- und Flughafenbestimmungen des jeweiligen Landes bestimmte Einschränkungen gelten. Daher sollte es für Reisende ein besonderes Anliegen sein, über eine zuverlässige Versicherungspolice zu verfügen und sicherzustellen, dass die Reise- und Aufenthaltskosten im Iran abgedeckt werden.