Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Iran

 

(gemäß dem Abkommen zwischen der Islamischen Republik Iran und einigen Ländern)

Wenn das Ausstellungsland des Führerscheins zu den 60 Ländern gehört, mit denen Iran ein Abkommen über Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen hat, können sich Antragsteller*innen (ausländische wie auch iranische) zur Beantragung einer gleichwertigen iranischen Fahrerlaubnis an die Abteilung für Angelegenheiten ausländischer  Staatsangehöriger der Fahrerlaubnisbehörde (Shahrak-e Azmayesh in Teheran).

In der Regel wird für ausländische Motorradführerscheine ein gleichwertiger iranischer Motorradführerschein und für alle anderen ausländischen Führerscheine ein iranischer Pkw-Führerschein der Klasse 3 ausgestellt.

Unterlagen:

Kopie des Führerscheins, die von der Botschaft des Ausstellungslandes und anschließend von der Außenministerium der Islamischen Republik Iran, in Imam Khomeini Platzneben dem Postmuseum, Mashgh Platz (Gebäude 9 Abteilung für Dokumentenlegalisierung), beglaubigt worden ist.

 

Offizielle Übersetzung des ausländischen Führerscheins, die von der Justizbehörde und anschließend von der Abteilung für Dokumentenlegalisierung des Außenministeriums beglaubigt worden ist (auch die Übersetzung durch die Botschaft des Austellerlands mit deren Dienststempel und die Bestätigung durch die Abteilung für Dokumentenlegalisierung des Außenministeriums wird akzeptiert).

 

Für iranische Antragsteller*innen: iranische Geburtsurkunde (Shenasnameh) und iranischer Personalausweis (Kart-e-Melli) (oder Einreichung der korrekten Nationalnummer) und der Nachweis des abgeleisteten Militärdienstes oder der Nachweis einer Befreiung von dem Militärdienst für männliche Antragsteller.

 

Für ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltsbestätigungsschreiben (für mindestens ein Jahr) von der Einwanderungspolizei und Passstelle der Ordnungskräfte des Iran (sofern der Wohnsitz im Pass angegeben ist) oder von der Informations- und Sicherheitspolizei.

 

Drei ordnungsgemäß biometrische Passbilder mit korrekter Darstellung des Gesichts und weißem Bildhintergrund, kein Sofortbild, Format 4x3.

 

Bescheinigung über die körperliche, geistige und psychische Gesundheit, ausgestellt von den von der Verkehrspolizei zugelassenen Stellen.

 

Bankbeleg für getätigte Zahlung von zehntausend (10.000) Rials (Tarif für das Jahr 1994) auf das Konto 2171159008009 (Nationalbank) auf Namen der Schatzkammerbehörde für Briefmarkengebühren.

 

Bankbeleg für getätigte Zahlung von zwanzigtausend (20.000) Rials (Tarif für das Jahr 1994) auf das Konto 2171151303003 (Nationalbank) auf Namen der Ordnungskräfte zur Umschreibung des der Fahrerlaubnis.

 

Es ist zu beachten, dass bei der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis die iranische Fahrerlaubnis für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt wird, wenn die ausländische ausreichend Gültigkeit hat. Sie wird bei erneuerter Beantragung jährlich verlängert.

 

Die Gültigkeit des Führerscheins für iranische Staatsangerhörige beträgt zehn Jahre, und je nach Gültigkeit ihrer ausländischen Führerscheine werden ihre iranischen Führerscheine für zehn Jahre ausgestellt.