Legalisation_Handelsdokumente

Die in Deutschland ausgestellten Handelsdokumente sind im Iran erst nach einer entsprechenden Legalisation durch eine der Vertretungen der Islamischen Republik Iran in Deutschland rechtlich wirksam.

Bei diesem Generalkonsulat werden nur solche Dokumente beglaubigt, die den Siegel und die Unterschrift der zuständigen Industrie- und Handelskammer, des zuständigen Landgerichts, des jeweiligen Regierungspräsidiums oder des Auswärtigen Amts tragen. Die drei erstgenannten Vorinstanzen müssen in dem Zuständigkeitsbereich des iranischen Generalkonsulats in München, also in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg liegen.

 

Eine Legalisation bestätigt lediglich die Richtigkeit des Stempels einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland.

Gesundheitszertifikate werden nur zusammen mit einer Handelsrechnung und den Ursprungszeugnissen beglaubigt.

Ein Exemplar des zu beglaubigenden Dokumentes muss für den Verbleib in unseren Akten beigefügt werden. Auch dieses Exemplar muss seitens der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder des Landgerichts oder des Regierungspräsidenten oder des Auswärtigen Amts beglaubigt sein. (Bitte keine fotokopierten Dokumente!)

Die Legalisationsgebühren können entweder auf das Konto des Generalkonsulats überwiesen werden oder per EC-Karte am Schalter der konsularischen Abteilung eingezahlt werden.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE RECHNUNGSAUSTELLUNG NICHT MÖGLICH IST UND ZAHLUNGEN PER SCHECK NICHT AKZEPTIERT WERDEN KÖNNEN

Bei einer Überweisung MUSS der Überweisungsbelegt der Sendung beiliegen. Eine Zahlungsanweisung (z.B. an die firmeninterne Buchhaltung, etc. ) ist nicht ausreichend. Akzeptiert werden folgende Belege: Durchschlag (bei Überweisung per Hand), Auftragsbestätigung (bei Onlineüberweisung), Kontoauszug

Bitte frankieren Sie den Rückumschlag ausreichend und schreiben Sie die genaue Postanschrift der antragstellenden Firma in das Empfängerfeld hin. Angabe der Absenderadresse (das Generalkonsulat) ist nicht erforderlich.

Im Falle der Übersendung der Dokumente per Post, ist ein Rückumschlag unbedingt erforderlich. 

Den Doumenten muss das ausgefüllte Formular beiliegen.