Allgemeine Hinweise zum Visumsantrag

Allgemeine Hinweise zum Visumsantrag (E-Visum)

  • Vertreter von Behörden, Unternehmen und Reiseagenturen können nach der Online- Antragstellung und dem Erhalt der Referenznummer bzw. des Barcodes mit einem von der zuständigen Person (der Behörde, der Reiseagentur etc.) unterzeichneten Schreiben   dienstags und donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr bei der Visaabteilung vorsprechen.
  • Reisende, die Express Visum beantragen möchten können die Antragsunterlagen entweder postalisch einreichen oder sie persönlich abgeben (Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Visaabteilung).
  • Die Bearbeitungszeit für Normales Visum  beträgt ab Antragstellung bzw. Posteingang in unserem Hause 5 Arbeitstage. Dies gilt nicht für das Pressevisum.
  • Journalisten und Medienschaffende müssen zusätzlich zur Online-Registrierung auch das entsprechende Formular ausfüllen und mit einreichen.
  • Frühere iranische Staatsangehörige, die eine Ausbürgerungsurkunde besitzen, müssen zusätzlich eine Kopie der Ausbürgerungsurkunde einreichen.
  • Alle Antragsteller die  ihre Unterlagen postalisch einreichen oder sie persönlich bei der Visaabteilung abgeben müssen einen für Einschreibesendungen ausreichend  frankierten, festen Rückumschlag mitschicken bzw. mit einreichen.
  • Dieses Generalkonsulat ist lediglich verpflichtet, Anträge aus Bayern und Baden-Württemberg entgegenzunehmen.
  • Der Reisepass muss mindestens sechs Monate ab Einreisedatum gültig sein und genügend freie Seiten für die Anbringung des Sichtvermerks haben.
  • Bei Zurückziehung des Visumantrages bzw. dessen Ablehnung werden die Gebühren nicht zurückerstattet.
  • Es können keine Rechnungen bzw. Quittungen ausgestellt werden.
  • Für Antragsteller mit ausländischer Nationalität die deutsche  Ausreisedokumente besitzen, wird die Visumsgebühr wie bei deutschen  Staatsbürgern  erhoben.