21 November 2024
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Allgemeine Hinweise zum Visumsantrag
Allgemeine Hinweise zum Visumsantrag (E-Visum)
Vertreter von Behörden, Unternehmen und Reiseagenturen können nach der Online- Antragstellung und dem Erhalt der Referenznummer bzw. des Barcodes mit einem von der zuständigen Person (der Behörde, der Reiseagentur etc.) unterzeichneten Schreiben
dienstags
und
donnerstags
von 10:00 bis 12:00 Uhr bei der Visaabteilung vorsprechen.
Reisende, die Express Visum beantragen möchten können die Antragsunterlagen entweder postalisch einreichen oder sie persönlich abgeben (Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Visaabteilung).
Die Bearbeitungszeit für Normales Visum beträgt ab Antragstellung bzw. Posteingang in unserem Hause 5 Arbeitstage. Dies gilt nicht für das Pressevisum.
Journalisten und Medienschaffende müssen zusätzlich zur Online-Registrierung auch das
entsprechende Formular
ausfüllen und mit einreichen.
Frühere iranische Staatsangehörige, die eine Ausbürgerungsurkunde besitzen, müssen zusätzlich eine Kopie der Ausbürgerungsurkunde einreichen.
Alle Antragsteller die ihre Unterlagen postalisch einreichen oder sie persönlich bei der Visaabteilung abgeben müssen einen für Einschreibesendungen ausreichend frankierten, festen Rückumschlag mitschicken bzw. mit einreichen.
Dieses Generalkonsulat ist lediglich verpflichtet, Anträge aus Bayern und Baden-Württemberg entgegenzunehmen.
Der Reisepass muss mindestens sechs Monate ab Einreisedatum gültig sein und genügend freie Seiten für die Anbringung des Sichtvermerks haben.
Bei Zurückziehung des Visumantrages bzw. dessen Ablehnung werden die Gebühren nicht zurückerstattet.
Es können keine Rechnungen bzw. Quittungen ausgestellt werden.
Für Antragsteller mit ausländischer Nationalität die deutsche Ausreisedokumente besitzen, wird die Visumsgebühr wie bei deutschen Staatsbürgern erhoben.