Allgemeine Hinweise zum Visumsantrag

Allgemeine Hinweise zum Visumsantrag (E-Visum)

  • Vertreter von Behörden, Unternehmen und Reiseagenturen können nach der Online- Antragstellung und dem Erhalt der Referenznummer bzw. des Barcodes mit einem von der zuständigen Person (der Behörde, der Reiseagentur etc.) unterzeichneten Schreiben   dienstags und donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr bei der Visaabteilung vorsprechen.
  • Reisende, die Express Visum beantragen möchten können die Antragsunterlagen entweder postalisch einreichen oder sie persönlich abgeben (Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Visaabteilung).
  • Die Bearbeitungszeit für Normales Visum  beträgt ab Antragstellung bzw. Posteingang in unserem Hause 5 Arbeitstage. Dies gilt nicht für das Pressevisum.
  • Journalisten und Medienschaffende müssen zusätzlich zur Online-Registrierung auch das entsprechende Formular ausfüllen und mit einreichen.
  • Frühere iranische Staatsangehörige, die eine Ausbürgerungsurkunde besitzen, müssen zusätzlich eine Kopie der Ausbürgerungsurkunde einreichen.
  • Alle Antragsteller die  ihre Unterlagen postalisch einreichen oder sie persönlich bei der Visaabteilung abgeben müssen einen für Einschreibesendungen ausreichend  frankierten, festen Rückumschlag mitschicken bzw. mit einreichen.
  • Dieses Generalkonsulat ist lediglich verpflichtet, Anträge aus Bayern und Baden-Württemberg entgegenzunehmen.
  • Der Reisepass muss mindestens sechs Monate ab Einreisedatum gültig sein und genügend freie Seiten für die Anbringung des Sichtvermerks haben.
  • Bei Zurückziehung des Visumantrages bzw. dessen Ablehnung werden die Gebühren nicht zurückerstattet.
  • Es können keine Rechnungen bzw. Quittungen ausgestellt werden.
  • Für Antragsteller mit ausländischer Nationalität die deutsche  Ausreisedokumente besitzen, wird die Visumsgebühr wie bei deutschen  Staatsbürgern  erhoben. 

 

Visum für Familienangehörige

Diese Art von Visa wird den ausländischen Staatsbürgern, deren Ehefrau bzw. deren Mutter Iranerin ist, unter Vorlage entsprechender Nachweise als einmalige oder mehrmalige Einreise erteilt. Die Visagebühr ermäßigt sich in solchen Fällen um zwei Drittel der Gebühren für Einreisevisum. (Beispiel: Die Visagebühr für einmalige Einreise für deutsche Staatsangehörige beträgt 60€. Ein Familienangehöriger zahlt ein Drittel der regulären Visagebühr, d. h. 20€.)

Erforderlichen Unterlagen:

  • Kopie der Geburtsurkunde der Ehefrau bzw. Mutter, der der Name des Ehemannes bzw. des Kindes/der Kinder zu entnehmen sind
  • Einreichung des nach Online-Antragstellung erhaltenen Barcodes
  • Der Reisepass muss mindestens sechs Monate ab Einreisedatum gültig sein und genügend für die Anbringung des Sichtvermerks haben.
  • Überweisungsbeleg über die entsprechende Gebühr
  • Zur Erleichterung des Verfahrens werden die visierten Pässe postalisch zurückgeschickt. Bitte reichen Sie einen für Einschreibesendungen ausreichend frankierten, festen Rückumschlag mit.