Voraussetzungen zum Autofahren mit ausländischem Führerschein in Iran
Alle iranischen oder ausländischen Staatsangehörigen, die im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, dürfen ab Beginn der Einreise in den Iran zu 180 Tagen fahren, vorausgesetzt, dass sie über die folgenden Dokumente verfügen:
1- Einen gültigen ausländischen Führerschein im Original
2- Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch die Botschaft des ausstellenden Landes, versehen mit Dienststempel der Botschaft.
3- Kopie der ersten Seite des Reispasses (Foto- und Detailseite) und der mit dem Einreisestempel durch die Grenzbeamten der versehenen Seite.
4- Kopie von Artikel 22 der Satzung von Sadro, gestempelt von der Rahvar-Polizei (erhältlich in der Stadt Azmayesh, Teheran)
Internationaler Führerschein:
Ausländer mit einem internationalen Führerschein mit ausreichender Gültigkeit dürfen ab dem Datum ihrer Ankunft im Iran sechs (6) Monate lang fahren.
Hinweis: Internationale vom Irak und von Afghanistan ausgestellte Führerscheine werden von der Verkehrspolizei der NAJA nicht anerkannt und deren Inhaber dürfen in Iran nicht fahren.
Die oben genannten Informationen wurden auf der Website basierend auf dem letzten erhaltenen Rundschreiben (2015) veröffentlicht.