- Personenbezogene Dokumente und Urkunden
Unter „Personenbezogene Dokumente und Urkunden“ werden auf dieser Website Dokumente und Urkunden verstanden, die von Stadtverwaltungen, Verwaltungsbehörden … für natürliche Personen ausgestellt werden. Solche Dokumente und Urkunden müssen vor dem Einreichen bei diesem Generalkonsulat von einer der folgenden Vorinstanzen beglaubigt und mit Stempel und Unterschrift versehen werden.
1-Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 24 - Ruppmannstr. 21 - 70565 Stuttgart-Vaihingen
2- Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 11 - Schlossplaty 1-3 , 76131 Karlsruhe
3-Regierungspräsidium Freiburg
Referat 15.1 - Bissierstr. 7 - 79114 Freiburg i. Br.
4-Regierungspräsidium Tübingen
Referat 12 - Konrad-Adenauer-str. 20 - 72072 Tübingen
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*Apostille und Legalisation; Beantragung der Erteilung für Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/182101553206
*Legalisation; Beantragung der Erteilung für gerichtliche oder notarielle Urkunden:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/558977537484
5-Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München
6-Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540 84028 Landshut
7-Regierung der Oberpfalz
Emmeramspl. 8, 93047 Regensburg
8-Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
9-Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
10-Regierung von Unterfranken
Peterpl. 9, 97070 Würzburg
11-Regierung von Schwaben
Fronhof 10, 86152 Augsburg
- Offizielle Übersetzungen
Die von staatlich geprüften, öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer*innen vorgenommenen Übersetzungen von Dokumenten bzw. Urkunden müssen ausschließlich von den zuständigen Landgerichten in Bayern und Baden-Württemberg als Vorinstanzen beglaubigt und zur Legalisierung zwecks Verwendung in Iran dieser Vertretung vorgelegt werden.
Wenn Sie Fragen haben und mehr Informationen benötigen können Sie uns gerne eine E-Mail unter legalisation@irangkm.de schicken.