22 November 2024
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Mitteilung über neue Öffnungszeiten der Visastelle
Einreisende nach Iran und Reisebüros können für Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Visastelle nur dienstags und donnerstags von 14:00 bis 15:30 persönlich vorsprechen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen ist außerhalb der neuen Öffnungszeiten kein Parteienverkehr möglich.
Beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Punkte: Die Ausstellung von Visa durch das Generalkonsulat München ist nur für Antragsteller*innen mit Wohnsitz in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg möglich. Als Nachweis gilt der in deutschen Ausweisdokumenten eingetragene Wohnort. Zur Visumbeantragung sind wie bisher diese Unterlagen erforderlich: gültiger Reisepass gültiger Aufenthaltstitel (gilt nicht für deutsche Bürger*innen) Reiseversicherungsschein ... Beleg über die Einzahlung der Visagebühr Visa werden nur nach Überweisungseingang auf dem Konto des Generalkonsulats ausgestellt. Beim erstmaligen Visumsantrag bei diesem Generalkonsulat müssen Antragsteller*innen ihren Original-Reisepass und ihren Original-Aufenthaltstitel entweder persönlich oder postalisch einreichen. Wenn Sie bereits ein Visum in München erhalten haben, können Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses und Ihres Aufenthaltstitels (samt den oben genannten Unterlagen) entweder postalisch oder elektronisch (E-Mail) einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Wird nach Erhalt eines Visums Ihr Reisepass bzw. Ihr Aufenthaltstitel erneuert, müssen Sie bei erneuter Antragstellung Ihre neuen Original-Ausweisdokumente wieder einreichen. Leitfaden zum Ausfüllen des elektronischen Visumantrags Informationen zur Reiseversicherung