Die neusten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie und Mitteilung überdie zu erfüllenden Vora
Aufgrund der Zuspitzung der Corona-Lage durch die Ausbreitung der Omikron-Variante haben sich die Einreisebestimmungen geändert.
Nach den neuesten Beschlüssen des nationalenCorona-Krisenstabes ist die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen (Nicht-Iraner*innen) von Samstag 25.12.2021 bis Sonntag 09.01.2022 ausschließlich nur dann möglich wenn sie
einen gültigen Aufenthaltstitel der Islamischen Republik Iran,
ein Studenten-, Einreise-, Arbeits-, Medizin- und Investitionsvisum,
einen Aus- und Rückreisestempel der Einwanderungs- und Passbehörde der iranischen Polizeibesitzen.
Während dieser Zeit dürfen Inhaber*innen eines Touristenvisums nur über die Luftgrenzen einreisen. Grundsätzlich hängt die Einreisegenehmigung auch von der Art der Einreise (Land-, Wasser- und Luftweg) ab und das könnte sich von Zeit zu Zeit ändern. Bitte fragen Sie immer Ihre Fluggesellschaft oder Reiseagentur nach dem aktuellen Stand.
Laut diesen Beschlüssen ist es für Einreisende erforderlich, mindestens zwei Impfungen nachweisen und ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen (mit einer Gültigkeit von 48 bis 72 Stunden an dem Zeitpunkt der Ausstellung). Die Gesundheitsbehörden dürfen bei Grenzübertrittstellen erneut einen PCR-Test anordnen.
Außerdem muss laut der jüngsten Mitteilung der Abteilung für internationalen Zusammenarbeit des Ministeriums für Gesundheit und medizinische Ausbildung () der Impfnachweis für die Corona-Schutzimpfung (vom 15.09.140) folgende Bedingungen erfüllen:
1) Vorhandensein eines QR-Codes
2) Angaben über Vor- und Nachname, Ausweisnummer bzw. Passnummer (bei Passagieren ausländischer Fluggesellschaften)
3) Art von Impfstoff, Anzahl der Impfungen und das Datum der einzelnen Impfungen
Anmerkung: Wenn die Angaben unter den Punkten 1 und 2 durch den QR- Code abrufbar sind bedarf keines Eintrags in den Impfnachweis im Papierformat.
Es ist zu erwähnen, dass alle Impfstoffe, die in der Liste der Notzulassungen der Weltgesundheitsorganisation (EUL) aufgeführt sind- Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Covieshield, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac und Bharat- sowiedie in der Islamischen Republik Iran zugelassenen Impfstoffewerden akzeptiert.
Im Hinblick auf sich andauernd verändernde Lage der COVID-19-Pandemie unterliegen Einreisbestimmungen auch häufigen Änderungen aber auch unterschiedlichen Interpretationen der Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber und Beamten bei der Grenzkontrolle. Von daher empfiehlt das Generalkonsulat der I. R. Iran in München den verehrten Reisenden in den Iran, ob Iran als Reiseziel ist oder als Zwischenstopp (Transit), Folgendes:
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbestimmungen und für die Einreise erforderlichen Nachweise.
Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da eventuell mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Fluggesellschaft die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
Generalkonsulat der I. R. Iran wünscht den verehrten Passagieren einen angenehmen Flug und schönen Aufenthalt in Iran.