22 November 2024
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Liebe Landsleute, liebe Iran-Einreisende,
die Corona-Lage folgt bekanntlich keinem bestimmten Muster, was zur permanenten Änderungder Einreisebestimmungen führt und manchmal zum Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen von Fluggesellschaften, Flughafenbetreibern und Beamten bei der Grenzkontrollewird. Daher kann das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran in München keine genauen Reisehinweise für alle Reisenden und zu allen Zeiten und Strecken geben.
Dementsprechend empfehlen wir den verehrten Passagieren, die Iran als Reiseziel haben oder als Zwischenstopp (Transit) :nutzen,die folgenden Punkte zu beachten Wenn die Einreise bei Überschreitung der Grenze der Islamischen Republik Iran auf dem Luftweg erfolgt: - Erkundigen Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbestimmungen und für die Einreise erforderlichen Nachweise. Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da eventuell mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Fluggesellschaft die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt. Wenn die Einreise bei Überschreitung der Grenze der Islamischen Republik Iran auf dem Luftweg erfolgt: Informieren Sie sich rechtzeitig und über offizielle Kanäle über die neuesten Zollbestimmungen bezüglich der Durchreise von Landreisenden. Generalkonsulat der I. R. Iran in München wünscht den verehrten Passagieren einen angenehmen Flug und schönen Aufenthalt in Iran.