22 November 2024
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Coronavirus-Verordnung für die Einreise in Iran zu touristischen Zwecken
Nach den Beschlüssen des nationalen Corona-Krisenstabes vom ist die Einreise bei allen Grenzübergängen (Land, See, Luft) unter Vorlage einer Bescheinigung über Dreifach-Impfung oder eines negativen PCR-Testergebnisses möglich.
Sollte sich die Corona-Lage in einzelnen Quelländern ändern wird das Ministerium für Gesundheit und medizinische Ausbildung in Absprache mit dem Ausschuss für Sicherheit, Gesellschaft und Ordnung des nationalen Corona-Krisenstabes die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbestimmungen und für die Einreise erforderlichen Nachweise. Generalkonsulat der I. R. Iran in München wünscht den verehrten Passagieren einen angenehmen Flug und schönen Aufenthalt in Iran.