22 November 2024
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COVID-19-Pandemie
Bekanntmachung des Ministeriums für Gesundheit und medizinische Ausbildung zur Einreise in die Islamische Republik Iran
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie weltweit und in Iran hat die Abteilung für internationale Zusammenarbeit des Ministeriums für Gesundheit und medizinische Ausbildung der Islamischen Republik Iran die aktuellen Einreisebestimmungen wie folgt bekanntgegeben
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie weltweit und in Iran hat die Abteilung für internationale Zusammenarbeit des Ministeriums für Gesundheit und medizinische Ausbildung der Islamischen Republik Iran die aktuellen Einreisebestimmungen wie folgt bekanntgegeben: 1-Alle Iran-Reisenden müssen bei allen Grenzübergängen (Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr) ein von den zuständigen Gesundheitsbehörden des Herkunftslandes ausgestelltes Gesundheitsattest in englischer Sprache vorlegen. PCR-Tests auf SARS-Cov-2 (Molekularbiologische Tests) dürfen höchstens 96 Stunden vor der Einreise von einer von den zuständigen Gesundheitsämtern im Herkunftsland zugelassenen Teststelle durchgeführt und ausgestellt worden sein. 2-Alle Iran-Reisenden müssen ein von der jeweiligen Fluggesellschaft zur Verfügung gestelltes Selbsterklärungsformular vor dem Abflug bzw. während des Fluges ausfüllen und es beim Vertreter der Fluggesellschaft oder einem der an den Grenzübergängen stationierten Ärzte einreichen. 3-Trotz Vorlage eines molekularbiologischen Tests wird bei Ankunft ein Screening durchgeführt. 4-Werden bei einem Passagier COVID-19-Symptome festgestellt, muss der Erkrankte solange in einer vom iranischen Gesundheitsministerium festgelegten Quarantäne bleiben bis die betroffene Person negativ getestet wird bzw. keine Symptome mehr aufweist. 5-Die oben erwähnten Einreisebestimmungen gelten ausnahmslos für alle ausländischen und iranischen Staatsangehörigen, abgesehen von der Art des Reisepasses, des Visums und des Reisezweckes. Hinweis: Angesicht der Bedeutung des Infektionsthemas und der Eindämmung der Corona-Pandemie bei Einreise in die Islamische Republik Iran und wegen möglicher Änderungen der einschlägigen Bestimmungen empfiehlt das Generalkonsulat der Islamischen Republik allen, die in Iran reisen möchten, sich vor jeder Reisevorbereitung an die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden.