Allgemeines:
Alle iranischen Staatsangehörigen, die eine gültige Kennkarte (Shenasname) besitzen, dürfen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen einen neuen Pass beantragen.
Iranische Staatsangehörige, deren Pass sechs Monate oder weniger gültig ist, müssen ihren Reisepass erneuern.
Alle Passanträge müssen im Online-System „Mikhak“ unter MIKHAK.MFA.GOV.IR gestellt und registriert werden. Für Erstantragsteller*innen ist eine Erstregistrierung erforderlich.
Da die Sprache des Online-Systems „Mikhak“ Persisch ist, müssen Antragsteller*innen entweder Persisch können oder eine Person heranziehen, die Persisch kann.
Es gibt eine "persische virtuelle Tastatur" im Online-System „Mikhak“, so dass sich Antragsteller*innen auch ohne einen Computer mit persischer Tastatur im Online-System „Mikhak“ anmelden und registrieren können.
Antragsteller*innen müssen nach Anmeldung und Registrierung die angeforderten Unterlagen hochladen und sicherstellen, dass sie einen Tracking-Code (Verfolgungsnummer) vom Online-System erhalten haben.
Bei Erstantrag auf Ausstellung bzw. Erneuerung bei diesem Generalkonsulat müssen nach Registrierung die erforderlichen Unterlagen persönlich abgegeben werden. Diejenigen Antragsteller*innen, deren iranischen Pass von den staatlichen Vertretungen der Islamischen Republik Iran in Deutschland ( Berlin, Frankfurt und Hamburg) ausgestellt worden ist, können die erforderlichen Unterlagen und den Tracking-Code auch postalisch zusenden, vorausgesetzt, dass sie vorher bei jeweiliger Vertretung einen Antrag auf Verlegung ihrer Akte nach München gestellt haben. Es ist zu erwähnen, dass Anträge nur dann bearbeitet werden, wenn die Akte das Generalkonsulat München erreicht hat.
Erforderliche Unterlagen
- iranische Kennkarte im Original (für Antragsteller*innen unter 15 Jahren mit Lichtbild)
Wenn die Kennkarte ohne Lichtbild ist, müssen sich Antragsteller*innen an die Abteilung für Personenstand wenden.
- Nationalausweis (Karte-melli) für Personen ab einschließlich 15 Jahre (im Ausland dürfen Nationalausweise über das Ablaufdatum hinaus genutzt werden).
- für männliche Antragsteller: Befreiungsausweis vom Wehrdienst bzw. Karte als Nachweis eines abgeleisteten Militärdienstes.
- bisheriger Pass im Original
- ausländisches Aufenthaltsdokument im Original bzw. dessen Kopie
- aktuelles Foto 60 x 40 bzw. 40 x 30 mm (Ohne Kopfbedeckung und ohne Brille / für Frauen ab einschließlich 9 Jahre mit Kopftuch bzw. Hijab)
- Überweisungsbeleg für entrichtete Passgebühr im Original
- Genug frankierter Antwortumschlag zur Rücksendung des ausgestellten Reisepasses
Bitte beachten Sie: Antragsteller*innen, die ihre Unterlagen persönlich einreichen, müssen die Passgebühren mit ihrer Debitkarte bzw. EC-Karte zahlen. In Falle der persönlichen Vorsprache muss entweder ein Antwortumschlag eingereicht oder Briefporto für Einschreiben zuzüglich der Passgebühr elektronisch gezahlt werden.
Wichtige Hinweise:
- Passanträge werden nur von Antragsteller*innen selbst angenommen. Im Falle von unmündigen Personen müssen ihr Vormund bzw. ihr gesetzlich bestellter Betreuer den Antrag stellen.
- Männliche Antragsteller ab einschließlich 18 Jahre, die keinen Befreiungsausweis vom Wehrdienst bzw. keine Karte als Nachweis eines abgeleisteten Militärdienstes erhalten haben, vorausgesetzt dass sie sich mindestens drei Jahre im Ausland aufgehalten haben, dürfen nach Erhalt „ Ausreisestempel für Wehrdienstpflichtige mit Wohnsitz im Ausland“ in ihrem iranischen Reisepass zweimal jährlich in Iran einreisen und insgesamt für die Dauer von drei Monaten bleiben.
Um diese Möglichkeit zu nutzen müssen Antragsteller im Online-System Mikhak das entsprechende Formular „Antrag auf Ausreisestempel für Wehrdienstpflichtige im Reisepass“ ausfüllen.
- Die Anwesenheit des Ehemanns und dessen schriftliche Zustimmung zur Änderung des Wohnortes im iranischen Pass von verheirateten Frauen sowie die schriftliche Zustimmung und die Anwesenheit des Vaters zur Änderung des Wohnortes von Minderjährigen und zum Ausfüllen des Formulars 5 sind erforderlich.
- Die Änderung des Wohnortes und die Erteilung einer Ausreisegenehmigung für Kinder unter 18 Jahren setzten die Anwesenheit des Vaters beim Generalkonsulat und dessen schriftliche Zustimmung oder Vorlage einer Entscheidung eines zuständigen iranischen Gerichts voraus.
- Alle Formulare und Anträge für die Ausstellung von Pässen für Personen unter 18 Jahren müssen vom Vater bzw. Vormund unterschrieben werden.
- Wenn der Ehemann der Frau, die den Wohnsitzwechsel beantragt, verstorben oder das Ehepaar geschieden ist, muss die Original-Sterbeurkunde des Ehemanns oder dessen Original-Kennkarte, in der sein Tod eingetragen worden ist, oder die Original-Scheidungsurkunde oder die Kennkarte, in der die Scheidung eingetragen worden ist, vorgelegt werden.
- Iranische Frauen, die Wohnortsänderung im Reisepass beantragen und mit einem ausländischen Mann verheiratet sind, brauchen keine Zustimmung des Ehemanns vorzulegen.
Von Antragsteller*innen, deren Originaldokumente außerhalb Deutschlands liegen und daher nicht beim Generalkonsulat eingereicht werden können, werden anstatt Original-Ausweisdokumente wie Kennkarte, Nationalausweis usw. deren Kopien nur dann akzeptiert, wenn diese vom Außenministerium in Teheran (Haus 3, Pass- und Visa-Abteilung) oder einer seiner Dienststellen in Provinzhauptstädten wie Schiras, Täbris, Maschhad, Sari oder iranischen Auslandsvertretungen mit einem offiziellen Schreiben an diese Vertretung zugesandt wird.