Neue Bestimmungen für die Einreise mit motorisierten Fahrzeugen in die Islamische Republik Iran, auch zum Zwecke der Teilnahme an Wettbewerben im Motorsport (Rally)
Staatsangehörige aller Staaten benötigen für die Einreise in bzw. Ausreise aus Iran mit motorisierten Fahrzeugen ein Zoll- und Grenzdokument, „Carnet de Passages“, das bei Automobilclubs (in Deutschland ADAC) erhältlich ist.
Das Carnet besteht aus 5, 10,15, bzw. 25 Blättern. Mit jedem Blatt kann man in Iran einreisen bzw. aus Iran ausreisen. Wenn das Carnet beispielsweise 25 Blätter hat, darf man 25 Mal in Iran einreisen.
Das Carnet berechtigt den Inhaber, sich in Iran bis zur Höchstdauer von drei Monaten pro Einreise oder für die Gültigkeitsdauer seines Visums frei zu bewegen. Auf jeden Fall darf die iranische Zollbehörde bei der Einreise über die Aufenthaltsdauer entscheiden.
ausländische Touristen dürfen mit Motorrädern mit einer Hubraumgröße von mehr als 250 ccm provisorisch in den Iran einreisen.
Die Einfuhr von Fahrzeugen der Marken: Porsche, Lamborghini, Ferrari, Hummer, Maserati und Bugatti sowie Fahrzeugen für zeremoniellen Transport, Luxusfahrzeugen (zum Beispiel vergoldet) und Fahrzeugen eines amerikanischen Herstellers ist verboten.
Die Einfuhr von Fahrzeugen im Wert von über 40,000 US-Dollar und mit einer Höchsthubraumgröße von 2500 ccm ist erlaubt.
Die allgemeinen Visabestimmungen der Islamischen Republik Iran gelten auch für Touristen, die mit motorisierten Fahrzeugen in Iran einreisen möchten.